AGB
1. Terminvereinbarung & Auftragserteilung
Angebote und Termine können telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder persönlich vereinbart werden.
Mit der schriftlichen, mündlichen oder elektronischen Beauftragung kommt ein verbindlicher Dienstleistungsvertrag zwischen dem Auftraggeber und T&D Gebäudeservice zustande.
Grundlage der Ausführung ist das jeweils erstellte Angebot oder die individuelle Vereinbarung.
2. Terminverschiebung & Stornierung
Vereinbarte Ausführungstermine sind verbindlich.
Sollte ein Termin nicht wahrgenommen werden können, gelten folgende Regelungen:
• Kostenfreie Stornierung:
Eine Terminabsage oder -verschiebung ist bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Einsatz kostenfrei möglich.
• Stornierung innerhalb von 24 Stunden:
Bei Absagen weniger als 24 Stunden vor Leistungsbeginn behalten wir uns vor, 50 % des vereinbarten Auftragswertes als Ausfallentschädigung in Rechnung zu stellen.
• Nichtzugänglichkeit des Objekts / Nichterscheinen:
Ist das Objekt zum vereinbarten Termin nicht zugänglich oder wird der Auftrag kurzfristig am Einsatztag abgesagt, kann der volle vereinbarte Auftragswert (100 %) berechnet werden.
3. Wartezeiten & Verzögerungen
Verzögerungen, die nicht durch T&D Gebäudeservice verursacht wurden (z. B. fehlender Zugang, nicht vorbereitete Flächen, Baustellenverzögerungen), können zu zusätzlichen Kosten führen.
Bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Umständen behalten wir uns vor, Termine angemessen zu verschieben.
4. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der schriftlichen Vereinbarung.
Zusätzliche Leistungen, die nicht Bestandteil des Angebots sind, werden gesondert berechnet.
5. Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
Bei größeren Projekten behalten wir uns vor, Abschlagszahlungen zu vereinbaren.
6. Haftung
T&D Gebäudeservice haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für nachweislich durch uns verursachte Schäden.
Schäden sind unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich mitzuteilen.
7. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
